Toilettengang während der Prüfung

FAQ bei (insbesondere wissensintensiven) Prüfungen:

  • Q: Darf ich bitte aus die Toilette gehen?
  • A: Selbstverständlich dürfen Studierende jederzeit den Prüfungsaum verlassen, um z.B. auf die Toilette zu gehen - ABER dazu müssen sie zuvor ihre Prüfung beenden.

Auf der Toilette ist es mit einem Smartphone ein Kinderspiel, just in time ein Skript zu konsultieren oder sich über whatsapp interaktiv helfen zu lassen. Aus Gründen der Chancengleichheit muss eine Smartphone-Nutzung während der Prüfung unbedingt ausgeschlossen werden.

Die herrschende Meinung im Prüfungsrecht geht davon aus, dass es gesunden erwachsenen Menschen zugemutet werden kann, eine Zeitspanne von 90-120 Minuten ohne Toilettengang zu überbrücken. Wenn doch ein dringender "Notfall" eintritt, ist dieser gleich zu bewerten wie plötzlich eintretendes Fieber, Ohnmacht etc.: Wenn ein Prüfling beim Antritt zur Prüfung erklärt hat gesund und prüfungsfähig zu sein, sind solche leistungsmindernden Ereignisse dem Lebensrisiko des Prüflings zuzurechnen.

Liebe Studierende: Bitte sorgen Sie rechtzeitig dafür, dass Sie auch körperlich für die Klausur fit sind. Regeln Sie ihren Flüssigkeitshaushalt im Vorfeld so, dass während der Klausur weder Trockenheit noch Hochwasser zum Problem werden, kurz:

  • Gehen sie rechtzeitig vor der Prüfung auf die Toilette. Denn während der Prüfung geht das nur, wenn Sie Ihre Prüfung zuvor beenden.

PS: Falls Sie z.B. wegen Medikamenten etc. wirklich regelmäßig aufs Klo müssen, beantragen Sie bitte einen Nachteilsausgleich oder bringen im Akutfall ein ärztliches Attest mit - oder sprechen Sie mich einfach im Vorfeld an.

Rechtsgrundlage: Bundesverwaltungsgericht Beschl. v. 10.07.1979, Az.: BVerwG 7 B 152.79. Diskussion siehe z.B. Beitrag von Phil79 in https://www.juraforum.de/forum/t/toilettenverbot-waehren-120-min-klausur.267598/