Eine wichtige Vorarbeit für die unterschiedlichen Lernberatungsvarianten war es, die spezifischen Beratungsbedarfe der einzelnen Zielgruppen im Vorfeld zu erheben , zu kategorisieren und geeignete Strategien für den Einsatz der Lernberater/innen zu entwickeln. Hierbei wurde definiert, welche Problembereiche von den Lern-berater/innen bedient und welche Anliegen nicht von der speziellen Form der Beratung durch die Lernberater/innen der Ausbildung bearbeitet werden können. Mögliche Umsetzungsszenarien in diesem Zusammenhang mussten bei der Ausbildung der Teilnehmenden ebenfalls beachtet werden:

Ein denkbares Beratungssetting war die Gestaltung von Workshops , d.h. selbstentwickelte Lehrveranstaltungen als Beratungsform einzusetzen. Anhand von vorab erhobenen Bedarfsanalysen (teilnehmerorientierter Ansatz) sollten diese Bildungsveranstaltungen als Beratungsform angeboten werden, in denen insbesondere die aktive Mitarbeit der Zielgruppe anhand von problemorientierten, situativen Aufgabenstellungen angestrebt wurden.

Eine weitere Möglichkeit stellte die Zusammenarbeit mit Lehrenden dar, in dem die tutorielle Begleitung von bestehenden Seminaren oder anderen institutionalisierten Veranstaltungstypen (z.B. Erstsemestereinführung durch die Fachschaft) als Beratungssettings genutzt werden sollten. Ziel dieses Ansatzes sollte es sein, bestehende Veranstaltungsstrukturen und -inhalte als Anlass für eine Lernberatung in Bezug auf die Verwendung von Neuen Medien zu nutzen.

Eine andere Form eines klassischen Beratungssettings ist das Angebot von Sprechstunden zur Einzelberatung . Dieser Ansatz orientiert sich an dem klassischen „Berater-Klienten-Gespräch". Hierdurch sollte eine intensive Auseinandersetzung mit der jeweiligen Person zu speziellen Lösungsansätzen führen.

Diese skizzierten Beratungsszenarien zur Gestaltung des Wissenstransfers stellen Möglichkeiten für den Einsatz der Lernberater/innen dar. Diese hypothetischen Einsatzbereiche wurden noch durch die Definition der Anliegen, für die sie ausgebildet wurden, konkretisiert:

  • Beratung bei der Ausarbeitung einer Seminarstunde, Präsentation, usw.

  • Beratung von Studierenden bei der Recherche und Informationsbeschaffung in Anlehnung an Seminarthemen, Aufgabenstellungen, usw.

  • Beratung zur Gestaltung von (interbasierten) Gruppenarbeiten und anderen Lernarrangements

  • Beratung bei der Einführung von mediengestützten Lernformen für unterschiedliche Bildungssituationen

  • Beratung von Lehrenden bei der konzeptionellen Entwicklung von netzbasierten Lehr-/Lernarrangements für universitäre Lehrveranstaltungen

Um auf die unterschiedlichen Ansprüche eingehen zu können, musste die medien-technische Kompetenz der Lernberater/innen mit methodischen und sozialen Kompetenzen (didaktisch-methodische Kenntnisse und Beratungskompetenz) kombiniert werden.

Wichtiges Professionalisierungsmerkmal von Beratung allgemein und bei der Tätigkeit der Lernberater/innen im Besonderen ist die deutliche Beschreibung von Anliegen, die durch die Qualifikation und Spezialisierung der Lernberater/innen kein Tätigkeitsfeld darstellen. Ein wichtiger Aspekt bei der Vermittlung von Beratungskompetenz im Rahmen der Lehre des Projekts war daher auch die Grenzen der „Lernberatung für Neue Medien“ deutlich zu machen.

In diesem Zusammenhang sollen einige potentielle Anliegen genannt werden, die nicht zum Aufgabenspektrum der Lernberater/innen gehören:

  • Beratung bei der Erstellung einer Semester- oder Hausarbeit

  • Themenfindung, Zielfindung und/oder inhaltliche Korrektur von wissenschaftlichen Arbeiten

  • Psycho-soziale Beratung von Studierenden

  • Allgemeine Studienberatung (Fächerwahl, Prüfungsrichtlinien, usw.)